Russland: Flüge und Reisen: Reisen nach Sankt-Petersburg, Stand: 01. Februar 2022

05 Februar 2022

Reisen nach Sankt-Petersburg, Stand: 01. Februar 2022

Sankt-Petersburg ist für Reisende geöffnet. 

Es ist nicht erforderlich, bei der Ankunft eine Bescheinigung vorzulegen oder für eine Quarantäne zu bleiben.

Die Bürger sind verpflichtet, an öffentlichen Orten persönliche Schutzausrüstung (Masken) zu tragen. Sie sind obligatorisch beim Besuch von Handels- und Dienstleistungseinrichtungen, Bahnhöfen, Flughäfen, Bahnhöfen der öffentlichen Verkehrsmittel und allen öffentlichen Verkehrsmitteln, einschließlich Taxis, an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel.

Der öffentliche Verkehr funktioniert ohne Einschränkungen.

Auch Carsharing-Dienste sind verfügbar.

Nur Bürgerinnen und Bürger, die die Impfung abgeschlossen haben, die die Krankheit durchgemacht haben oder die einen negativen PCR-Test haben, können sich anmelden. Der Test ist 48 Stunden lang gültig.

Bürger, die aufgrund eines negativen PCR-Tests eingecheckt wurden, müssen jedoch alle 48 Stunden nach dem Einchecken einen neuen negativen PCR-Test vorlegen.

Offen:

  • Cafés und Restaurants (von 23:00 bis 7:00 Uhr nur zum Mitnehmen geöffnet);
  • Parks, Zoos;
  • Museen, Ausstellungsräume;
  • Theatern, Kinos.

Die wichtigsten Attraktionen sind ebenfalls geöffnet:

  1. Staatliches Eremitage-Museum;
  2. Festung Peter und Paul;
  3. St. Isaakskathedrale;
  4. Staatliches Russisches Museum;
  5. Peter der Große Museum für Anthropologie und Ethnographie der Russischen Akademie der Wissenschaften.

Um diese zu besuchen, halten Sie bitte Ihren Personalausweis und den QR-Code der in den letzten 6 Monaten durchgeführten Impfung oder COVID-19 bereit.

Geschlossen:

  • Kinderzimmer (in Restaurants und Cafés);
  • Zoologische Parks, Museen und Ausstellungen, Schwimmbäder, Sportzentren (außer für Sporttraining und Profisport), Theater, Zirkusse, Konzertsäle, Kinos, Eislaufhallen, Aquarien, Vergnügungsparks und Veranstaltungen für Minderjährige
  • Sportunterricht und Sportveranstaltungen mit Minderjährigen (mit Ausnahme der im Kalender aufgeführten Sportveranstaltungen);
  • Vom 2. bis 13. Februar ist Minderjährigen der Besuch von gastronomischen Einrichtungen (mit Ausnahme der Gastronomie im Bereich von Bahnhöfen, Flughäfen, auf dem Gelände von Bildungseinrichtungen und Hotels) sowie von Einzelhandelseinrichtungen (mit Ausnahme von Apotheken und Lebensmittelgeschäften) untersagt.

Eingeschränkte öffentliche Veranstaltungen

Kinos und Zirkusse sind auf 50 % bzw. 75 % der Kapazität beschränkt.

Die feierliche Eintragung einer Eheschließung ist zulässig, wenn außer dem Personal des Standesbeamten nicht mehr als 40 Personen in den Räumlichkeiten anwesend sind.

Veranstaltungen ohne Genehmigung und andere zuvor festgelegte Anforderungen sind nur noch für bis zu 20 Personen zulässig (vorher bis zu 40).

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