Die Region Murmansk ist für Reisende geöffnet.
Die Einreise in die Region ist für alle Verkehrsmittel kostenlos.
Touristen aus den Regionen Russlands brauchen keine Covid-Bescheinigungen vorzulegen und müssen bei der Ankunft nicht in Quarantäne bleiben.Das Tragen von Maske und Handschuhen in Fahrzeugen und an allen öffentlichen Orten sowie das Einhalten von sozialer Distanz sind Pflicht.
Wichtig: Einkaufszentren und Geschäfte haben das Recht, Besucher ohne Masken nicht zu bedienen.
Die öffentlichen Verkehrsmittel, einschließlich Taxis, verkehren ohne Einschränkungen.
Für den Check-in in Hotels und öffentlichen Einrichtungen (Einkaufszentren, Kinos, Restaurants usw.) müssen Sie eines von sechs Dokumenten vorlegen (Sie haben die Wahl):
- Impfpass;
- Bescheinigung über eine frühere Krankheit (nicht länger als 6 Monate nach der Genesung);
- Ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden);
- Gesundheitszeugnis.
Eine Bescheinigung über ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) oder eine Bescheinigung über eine vollständige Impfung, die frühestens drei Wochen vor der Aufnahme in das Sanatorium abgeschlossen wurde, ist erforderlich.
Für den Besuch ist eine Bescheinigung über den Aufenthalt erforderlich:
- Einkaufen, Einkaufs- und Unterhaltungszentren (Kinder unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen);
- Cafés, Restaurants und Bars (23:00 bis 06:00 Uhr, nur zum Mitnehmen)
- Sportstadien, Fitnessclubs, Aquaparks und Schwimmbäder (die Nutzung der Einrichtungen beträgt bis zu 50 % der einmaligen Kapazität);
- Touristenattraktionen;
- Theatern, Kinos
- Kulturpaläste;
- Museen, Ausstellungs- und Konzertsäle (teilweise);
- Einrichtungen des Ausstellungsraums.
Die wichtigsten Attraktionen der Region sind ebenfalls geöffnet:
- Arktisches Ausstellungszentrum "Atomeisbrecher Lenin"
- Samy-Syit" Sami-Dorf
- Staatliches Biosphärenreservat Lappland
- Museum und Ausstellungszentrum Apatit
- Polar-Alpine Botanical Garden-Institute benannt nach. N.A. Aurorin-Institut (Ausweis und Bescheinigung über die in den letzten 6 Monaten durchgeführte Impfung oder COVID-19 sind erforderlich)
Verboten (teilweise eingeschränkt):
- Kulturelle Veranstaltungen (50%ige Belegung der Säle);
- Diskotheken
- Sportliche und sportliche Aktivitäten und Wettbewerbe (auch im Freien).
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