Russland: Flüge und Reisen: Reisen nach Kostroma, Stand: 31. Januar 2022

04 Februar 2022

Reisen nach Kostroma, Stand: 31. Januar 2022

Die Region Kostroma ist für Reisende geöffnet. 

Der Zugang ist mit allen Verkehrsmitteln möglich.

Bei der Einreise sind kein Selbstausschluss, COVID-19-Testergebnisse und eine Bescheinigung, dass kein Kontakt zu infizierten Personen besteht (außer bei der Aufnahme zur Sanatoriumsbehandlung), erforderlich.

Bis zum 31. März 2022 ist die Einreise und Unterbringung in Hotels mit einem Personalausweis und einem der folgenden Dokumente möglich:

Für russische Staatsbürger:  

  • eine Impfbescheinigung oder COVID-19;
  • eine ärztliche Impfbescheinigung (gemäß dem genehmigten Formblatt 1053n vom 12.11.2021) und einen PCR-Test, der spätestens 48 Stunden vor der Abfertigung durchgeführt wurde.

Für ausländische Staatsangehörige:

  • PCR-Test, der spätestens 48 Stunden vor der Belegung durchgeführt wurde.

Ausgeschlossen sind: Personen unter 18 Jahren, Militärangehörige und Kadetten der Militärgarnison in der Region Kostroma (gegen Vorlage des Militärausweises/offiziellen Personalausweises).

Bürger, die über 60 Jahre alt sind, sind verpflichtet, sich selbst zu versorgen. Das Tragen von Maske und Handschuhen ist obligatorisch. Sozialer Abstand - 1,5 m. 

Offen:

  • Einkaufszentren (mit Ausnahme der Einkaufszentren auf dem Gebiet von Kostroma und der Region Kostroma an Werktagen und für die Zeit von 08:00 bis 14:00 Uhr an Werktagen in den Einkaufszentren in anderen Stadtbezirken außer Kostroma und der Region Kostroma);
  • Geschäfte der Non-Food-Warengruppe (mit Ausnahme der Geschäfte, die sich auf dem Territorium von Kostroma an den Wochentagen und in der Zeit von 08:00 bis 14:00 Uhr an den Wochentagen in anderen Gemeindeverbänden außer Kostroma befinden)
  • Schönheitssalons und -studios, Massagesalons, Friseursalons;
  • Cafés und Restaurants;
  • Theater, Ausstellungs- und Konzertsäle
  • Fitnessclubs; Schwimmbäder;
  • Bäder und Saunas
  • Touristenattraktionen, ausgenommen solche, die sich im Freien befinden (Ausnahme: für Ausländer vom 20.12.2021 bis 01.03.2022 - vorbehaltlich eines PCR-Tests, der spätestens 48 Stunden vor dem Besuch eingeht). Die Anforderungen an Museen und Attraktionen hinsichtlich der Anzahl organisierter Touristengruppen wurden abgeschafft.

Bis zum 1. März 2022 (einschließlich) ist für die Einreise Folgendes erforderlich: ein Personalausweis, eine Bescheinigung über die Impfung oder die Übertragung einer neuen Coronavirus-Infektion / ein ärztliches Attest und ein PCR-Test, der innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde.

Die Beschränkungen gelten nicht für: Personen unter 18 Jahren, Militärangehörige und Kadetten der Militärgarnison in der Region Kostroma (gegen Vorlage des Militärausweises/offiziellen Personalausweises). Bis zum 1. März 2022 ist der Zutritt zu großen Einkaufszentren (3000 m2 oder mehr) für Personen unter 18 Jahren nur in Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters möglich.

Verboten:

  • Betrieb von Nachtclubs und Diskotheken;
  • Wasserpfeifen rauchen;
  • den Verzehr von Lebensmitteln in den Räumlichkeiten von Kinos.

Erlaubt:

  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen für Besucher (Theater, Zirkus, Philharmonie usw.), sofern der Saal nicht zu mehr als 50 % gefüllt ist;
  • Organisation von öffentlichen Veranstaltungen, sofern die Zahl der Teilnehmer an der Veranstaltung auf 30 Personen einschließlich, jedoch nicht mehr als 1 Person pro 5 Quadratmeter begrenzt ist, und für Bankette und andere ähnliche öffentliche Veranstaltungen in Innenräumen beträgt die Höchstzahl der Teilnehmer an der Veranstaltung 10 Personen einschließlich.
  • Ab dem 13. Dezember 2021 ist die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen unter der Bedingung erlaubt, dass sie von Personal bedient werden, das eine Bescheinigung über eine Impfung/Koronavirusinfektion vorweisen kann, wobei die Anzahl der Besucher nicht mehr als 1 Person pro 5 Quadratmeter beträgt. m. (Ausnahme: Bars mit weniger als 60 Quadratmetern).

Massenveranstaltungen sind bis zum 1. März 2022 verboten:

  • offizielle Veranstaltungen der staatlichen und lokalen Behörden;
  • Unterhaltungs-, Kultur-, Sport- und andere Veranstaltungen.


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