Das Kaliningrader Gebiet ist für Reisende geöffnet.
Wer aus anderen Regionen der Russischen Föderation einreist, braucht sich nicht auf das Coronavirus testen zu lassen oder in Quarantäne zu gehen.
Die Einreise in die Region ist mit dem Flugzeug oder mit dem Zug möglich. Für die Einreise mit dem Zug benötigen Sie einen gültigen Reisepass und ein offenes Schengen-Visum, oder Sie können eine Einreisegenehmigung für den Zug online beantragen. Weitere Informationen zu den Reisebestimmungen finden Sie auf der RZD-Website.Eine verdeckte Beförderung gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Gebäuden, in Taxis, auf Parkplätzen, in Aufzügen und in einem sozialen Fernverkehr (1,5 m).
Für Bürger über 60 Jahre, mit Ausnahme derjenigen, die geimpft wurden oder in den letzten 6 Monaten erkrankt sind, wurde festgelegt, dass sie ihren Wohnsitz (Aufenthalt) nicht verlassen dürfen.
Hotels und andere Beherbergungsbetriebe gibt es in der gesamten Region. Der Check-in in den Hotels erfolgt auf der Grundlage einer Covid-Bescheinigung, die eine Impfung oder eine frühere COVID-19-Infektion innerhalb der letzten sechs Monate nachweist, oder eines PCR-Tests, der frühestens 48 Stunden vor dem Check-in durchgeführt wurde. Ausnahme für Personen unter 18 Jahren.
Reservierungen und Unterbringungen für organisierte Gruppen von Kindern, die aus anderen Regionen Russlands zu touristischen Zwecken anreisen, wurden in den Unterkunftseinrichtungen ausgesetzt.
Offen:
- Parks;
- Erholungsgebiete;
- Kaliningrader Zoo;
- Besonders geschützte Naturgebiete in der Oblast Kaliningrad unter Berücksichtigung des Systems der sozialen Distanzierung;
- Museen, Bibliotheken, Konzertsäle, Philharmonien, Kinos und Theater, bei Vorlage einer Bescheinigung und einer Belegung von 70 %;
- Kinos;
- Gastronomiebetriebe;
- Einkaufszentren;
- Fitnesszentren, Sport- und Erholungszentren;
- Spielzimmer und Unterhaltungszentren für Kinder gegen Vorlage einer Bescheinigung.
Erlaubt:
- Spiele des Fußballvereins Baltika und des Volleyballvereins Lokomotiv mit maximal 500 Zuschauern;
- Bus- und Wandertouren.
Geschlossen:
- Nachtclubs, Diskotheken;
- Fahrgeschäfte im Innenbereich.
Verboten:
- Kultur-, Unterhaltungs- und andere Massenveranstaltungen;
- Freizeitaktivitäten im Bereich der Leibeserziehung und des Sports, der Unterhaltung und der Aufklärung.
Top 5 Attraktionen im Freien:
- Kathedrale und Kant-Insel (Besuch des Museums und des Konzertsaals gegen Vorlage einer Bescheinigung);
- Bernsteinmuseum (Besuch des Museums gegen Vorlage einer Bescheinigung);
- Fort XI Denhoff (Führungen gegen Vorlage eines CoVid-Zertifikats);
- Park der Kurischen Nehrung (Ausflüge gegen Vorlage eines CoVid-Zertifikats);
- Kaliningrader Zoo.
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