Die Region Chabarowsk ist für Touristen geöffnet.
Es ist nicht erforderlich, bei der Ankunft eine Bescheinigung vorzulegen und eine Quarantänezeit einzuhalten.
Es ist möglich, die Region mit allen Verkehrsmitteln zu erreichen. Es gibt keine besonderen Einschränkungen. Seit dem 1. Dezember ist der Zutritt zu den Flughäfen und Bahnhöfen der Region nur noch mit einem Covid-Zertifikat gestattet.Sie müssen auf öffentlichen Plätzen und in Verkehrsmitteln persönliche Schutzausrüstung (Maske, Handschuhe) tragen und einen Abstand von mindestens 1,5 bis 2 Metern zu anderen Bürgern einhalten.
Personen über 65 Jahren wird empfohlen, zu Hause zu bleiben. Sie können jedoch einkaufen gehen oder einen Arzt aufsuchen. Nicht berufstätige Bürger über 60 Jahre, die nicht gegen das neue Coronavirus geimpft sind, dürfen ihren Wohnort nicht verlassen (Selbstisolierung), es sei denn, sie suchen ärztliche Hilfe auf, gehen zum nächstgelegenen Ort, an dem sie Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen erwerben, gehen mit Haustieren in einem Umkreis von 100 Metern um ihren Wohnort spazieren, bringen Abfälle zur nächstgelegenen Mülldeponie und machen individuelle Spaziergänge, bis eine besondere Anordnung ergeht.
Der öffentliche Verkehr funktioniert ohne Einschränkungen. Auch Carsharing-Dienste sind verfügbar.
Möglicherweise werden Sie beim Einchecken in ein Hotel oder einen Ferienort nach einer COVID-19-Bescheinigung oder einer Covid-Bescheinigung gefragt. Erkundigen Sie sich im Voraus bei der Telefonnummer des Hotels oder des Sanatoriums nach dieser Anforderung.
Offen (ein Impfausweis oder eine Impfbescheinigung und ein PCR-Test sowie ein Identitätsnachweis sind erforderlich):
- Restaurants und Cafés, einschließlich Food Courts;
- Karaoke;
- Hotels, Herbergen;
- Solarien, Bäder, Saunas;
- Einkaufszentren und Geschäfte mit einer Gesamtfläche von 1.000 Quadratmetern oder mehr.
Diese Anforderungen gelten nicht für Bürger, die Eisbahnen im Freien besuchen.
Auf dem Gebiet der Region dürfen offizielle internationale, gesamtrussische, interregionale, regionale und kommunale Sport- und Kulturveranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von höchstens 100 Personen durchgeführt werden, mit Ausnahme von Profifußball- und Eishockeyveranstaltungen der Profisportligen, die mit einer Zuschauerkapazität von höchstens 500 Personen durchgeführt werden.
Offen:
- Cafés und Restaurants (von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr nur zum Mitnehmen geöffnet);
- Parks;
- Kinos (eine Belegung von bis zu 50 % ist zulässig);
- Theater, Philharmonie (bis zu 50 % Auslastung zulässig);
- Schönheitssalons
- Geschäfte und Einkaufszentren;
- Fitnesszentren, Schwimmbäder (bis zu 50 % Belegung erlaubt);
- Zirkusse (bis zu 50 % Belegung zulässig).
Die wichtigsten Sehenswürdigkeiten der Region sind ebenfalls geöffnet:
- Sikachi Alyan Petroglyphen;
- Amur-Fluss;
- Museum der Region Chabarowsk, benannt nach N.I. Grodekow;
- Staatliches Naturschutzgebiet Bolshekhetsir;
- N.I. Muravyov-Amursky Regional Park.
Für einen Besuch müssen Sie Ihren Personalausweis und eine Covid-Impfbescheinigung oder COVID-19 mitbringen.
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