Russland: Flüge und Reisen: Reisen nach Brjansk, Stand: 11. Februar 2022

11 Februar 2022

Reisen nach Brjansk, Stand: 11. Februar 2022

Die Region Brjansk ist für Reisende geöffnet. 

Es ist nicht erforderlich, bei der Ankunft eine Bescheinigung vorzulegen und eine Quarantänezeit einzuhalten.

Das Tragen einer Maske und von Handschuhen ist in Verkehrsmitteln und an allen öffentlichen Orten Pflicht.
Wichtig: Einkaufszentren, Geschäfte und andere Einrichtungen haben das Recht, Besucher ohne Masken nicht zu bedienen.

Die öffentlichen Verkehrsmittel verkehren ohne Einschränkungen, aber Sie sollten auch den Sozialabstand einhalten, außer bei der Personen- und Gepäckbeförderung mit dem Taxi.

Für die Unterbringung in Hotels, Herbergen oder Mini-Hotels gibt es keine Einschränkungen. Die Gäste sind verpflichtet, sozialen Abstand zu halten und persönlichen Atemschutz zu tragen. 

Spektakuläre, öffentliche und andere Massenveranstaltungen sind in der Region Brjansk verboten. 

Die folgenden Aktivitäten sind erlaubt:

  • Handel;
  • Dienstleistungen;
  • öffentliche Verpflegung (Take-away-Aktivitäten sind erlaubt);
  • Sport;
  • Kultur;
  • Freizeitgestaltung;
  • Unterhaltung;
  • Filmvorführungen und anderes.

Hauptattraktionen:

  1. Gedenkstätte Partizanskaya Polyana;
  2. Staatliches Museum für Heimatkunde Brjansk;
  3. Museum-Reserve von F.I. Tjutschew "Ovstug";
  4. Tolstoi-Museum im Dorf Krasny Rog;
  5. Khatsun-Gedenkstätte 

Besucher (mit Ausnahme von Personen unter 18 Jahren) sind zugelassen, sofern sie eine Bescheinigung über eine Impfung, eine neue Coronavirus-Infektion oder einen PCR-Test vorlegen können.

Durchführung von Unterhaltungs-, öffentlichen und anderen Massenveranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von nicht mehr als 50 Personen unter der Bedingung, dass die Abteilung Rospotrebnadzor für das Gebiet Brjansk zugestimmt hat und alle Teilnehmer ein Covid-Zertifikat oder eine Bescheinigung über eine Impfung, eine neue Coronavirus-Infektion oder einen PCR-Test vorweisen können.

Bürger, die älter als 65 Jahre sind, müssen eine Selbstausschlussregelung beachten.

Vom 4. bis 18. Februar 2022 ist es verboten, eine Reihe von öffentlichen Einrichtungen (Museen, Theater, Kinos, Ausstellungen und andere Veranstaltungen als Zuschauer) zu besuchen.

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