Die Region Tscheljabinsk ist für Reisende geöffnet.
Die Einreise in die Region ist mit allen Verkehrsträgern möglich. Bei der Ankunft gibt es keine besonderen Einschränkungen.
Das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (Masken, Atemschutzmasken) ist an allen öffentlichen Orten erforderlich, einschließlich Apotheken, Banken, medizinischen Einrichtungen und Geschäften. Außerdem ist es notwendig, einen Abstand von 1,5 m einzuhalten.Der öffentliche Verkehr funktioniert ohne Einschränkungen. Auch Carsharing-Dienste sind verfügbar.
Hotels, Herbergen und Mini-Hotels sind verfügbar. Aufenthalte in Pensionen, Sanatorien, Kurorten, Erholungszentren und anderen Erholungseinrichtungen sind nur mit Impfung oder COVID-19-Impfbescheinigung möglich.
Arbeitslose Bürger über 60 Jahre, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind oder nicht gegen COVID-19 geimpft wurden, sind verpflichtet, sich selbst zu isolieren, außer in Fällen von medizinischer Nothilfe, Impfungen, Fahrten zum nächstgelegenen Einkaufsort, Spaziergängen mit Haustieren.
In der Region sind Kultur-, Massen-, Freizeit-, Bildungs- und Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 100 Teilnehmern verboten. Darüber hinaus ist für die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit einer beliebigen Anzahl von Personen eine Bescheinigung über eine Impfung oder eine Neuinfektion mit dem Coronavirus erforderlich.
Geöffnet nur gegen Vorlage einer Covid-Bescheinigung:
- Einkaufs- und Unterhaltungszentren;
- Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche;
- Friseursalons;
- Schönheitssalons;
- Schönheits-, Wellness- und Massagesalons;
- Sonnenstudios
- Bäder und Saunas;
- Fitnessstudios und Fitnesszentren;
- Schwimmbäder;
- Kinos und Theatern.
Offen:
- kleine Geschäfte von weniger als 400 Quadratmetern;
- Apotheken;
- Restaurants, Bars, Cafés (bis 23:00 Uhr);
- Zoos und Parks.
Der Eintritt in Restaurants, Cafés, Kantinen und Bars ist frei.
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