Die Region Samara ist für Touristen geöffnet.
Es ist nicht erforderlich, bei der Ankunft eine Bescheinigung vorzulegen und eine Quarantänezeit einzuhalten. Es ist möglich, die Region mit allen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Beim Auftreten der ersten Atemwegssymptome ist sofort ein Arzt am Aufenthaltsort aufzusuchen, ohne medizinische Einrichtungen aufzusuchen.
Bei einem positiven Ergebnis für COVID-19 muss der Reisende für eine Selbstisolierung zu Hause oder gemäß den Anweisungen der medizinischen Einrichtungen sorgen.
Es muss ein Sozialabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.
Das Tragen einer Maske ist in Verkehrsmitteln und an allen öffentlichen Orten Pflicht.
Wichtig: Einkaufszentren und Geschäfte können sich weigern, Kunden ohne Masken zu bedienen.
Personen über 60 Jahre, die nicht gegen das neue Coronavirus (COVID-19) geimpft sind, müssen zu Hause bleiben und dürfen ihren Wohnort nicht verlassen. Sie können jedoch einkaufen, zum Arzt gehen, ihre Haustiere ausführen, spazieren gehen und sich im Freien körperlich betätigen und Sport treiben.
Der öffentliche Verkehr funktioniert ohne Einschränkungen.
Auch Carsharing-Dienste sind verfügbar.
Für den Besuch von Einkaufszentren, Märkten und Einkaufszentren mit einer Verkaufsfläche von mehr als 2.000 Quadratmetern müssen Sie Ihren Personalausweis und eine Covid-Impfbescheinigung oder einen COVID-19-Übertrag mitbringen.
Offen:
- Restaurants, Cafés, Food-Courts in Einkaufszentren, Kantinen, Buffets, Bars, Snackbars und andere Verpflegungseinrichtungen (außer von 1 Uhr bis 6 Uhr morgens Ortszeit);
- Ferien- und Erholungslager
- Organisationen für Kindererholung und Gesundheitsförderung im stationären Bereich;
- Museen und Zoos;
- Einkaufszentren, Geschäfte;
- Fitnesszentren, Fitness- und Sporteinrichtungen, Schwimmbäder, Privatbäder, Saunen sowie Fahrgeschäfte und ähnliche Freizeiteinrichtungen im Freien (sofern sie nicht zu mehr als 50 Prozent ausgelastet sind)
- Theater- und Konzertbetriebe, Kinos (Kinosäle), Zirkusbetriebe (wenn sie zu höchstens 70 Prozent ihrer Sitzplatzkapazität gefüllt sind und wenn sie einen sozialen Abstand von einem Sitzplatz für Einzelbesucher oder mindestens 1,5 Meter für nicht ortsfeste Sitzplätze einhalten)
- Läden (unter der Bedingung, dass auf jeweils 4 Quadratmeter Verkaufsfläche nicht mehr als ein Kunde kommt);
- Kureinrichtungen;
- Hotels
- Einrichtungen des Dienstleistungssektors (Schönheitssalons, Friseursalons, Nageldienste) sowie multifunktionale Zentren, die staatliche und kommunale Dienstleistungen anbieten, ausnahmsweise nach Vereinbarung.
Erwachsene Bürger können die oben genannten Einrichtungen besuchen, wenn sie einen Ausweis und das Original eines der folgenden Dokumente vorlegen (Bescheinigung des einheitlichen Portals der öffentlichen Dienste)
- Bescheinigung über die prophylaktische Impfung gegen COVID-19;
- Nachweis der COVID-19-Genesung;
- Negatives Ergebnis des PCR-Tests auf das Vorhandensein des Erregers COVID-19, der spätestens 48 Stunden vor dem Besuch durchgeführt wurde.
Auch erlaubt:
- Training von Sportlern in Sportanlagen im Freien oder in Hallen;
- Sportunterricht und sportliche Aktivitäten in Freiluftsportanlagen;
- Professionelle Sportwettkämpfe und regionale und kommunale Sportveranstaltungen mit maximal 50 Prozent der Gesamtkapazität der Sportstätte;
- Durchführung offizieller gesamtrussischer Sportveranstaltungen.
Verboten:
- Unternehmensveranstaltungen;
- Regionale und kommunale Sportveranstaltungen und Jugendsportveranstaltungen;
- öffentliche Veranstaltungen.
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