Die Republik Sacha (Jakutien) ist für Reisende geöffnet.
Einige restriktive Maßnahmen sind bis zum 1. März 2022 verlängert worden.
Besucher in Jakutien müssen sich nicht auf COVID-19 testen lassen und bleiben bei ihrer Ankunft in Quarantäne.
Geöffnet ohne Vorlage einer Covid-Bescheinigung über Impfung, Genesung oder einen negativen PCR-Test (72 Stunden):
- Polikliniken, Krankenhäuser;
- Apotheken;
- Lebensmittelläden;
- Dienstleistungsgewerbe (Reinigungen, Schuh- und Kleiderreparaturen usw.)
- Veterinärkliniken;
- Tankstellen, Autowaschanlagen, Autodienstleistungen.
Geöffnet mit einer Covid-Bescheinigung über eine Impfung, Genesung oder einen negativen PCR-Test zusammen mit Personalausweis:
- Hotels, Herbergen, Pensionen;
- Touristische Einrichtungen und Komplexe, Erholungszentren;
- Restaurants, Cafés, Kantinen, Bars (Öffnungszeiten 06:00-00:00);
- Zoos;
- Eis- und Skiparks, Skiverleih
- Einkaufszentren;
- Theater, Kinos, Konzertveranstalter, Kulturhäuser mit 50 % Auslastung;
- Messen, Märkte;
- Friseursalons, Schönheitssalons, Kosmetikzentren, Wellnesszentren, Massageräume, Bäder, Saunas und Solarien
- Sport- und Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder;
- Kurorte, Gesundheitszentren;
- Computerclubs;
- Buchmacherbüros und Wettbüros.
Geschlossen:
- Nachtclubs (Diskotheken) und Karaoke-Hallen;
- Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen.
Die Einhaltung eines Sozialabstands von 1,5-2 Metern und die Maskierung bleiben für alle obligatorisch. Masken und Atemschutzmasken müssen an allen öffentlichen Plätzen und Orten, an denen Menschen zusammenkommen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie im Freien getragen werden, wenn mehr als 10 Personen anwesend sind. Wichtig: Einkaufszentren und Geschäfte haben das Recht, Besucher ohne Masken nicht zu bedienen.
In Jakutien gibt es keine Ausgangssperre, und die öffentlichen Verkehrsmittel und Taxis funktionieren wie gewohnt.
Bürger über 60 Jahre, die keine vollständige Impfung gegen COVID-19 erhalten haben, sowie nicht erwerbstätige Bürger mit chronischen Krankheiten und immunsuppressiven Zuständen müssen sich an ihrem Wohnort einer Selbstausschlussregelung unterwerfen. Aber sie können einkaufen gehen und einen Arzt aufsuchen.
Verboten:
- Durchführung von Massen-, Freizeit-, Erholungs-, Kultur-, Sport-, Bildungs-, Werbe- und anderen Veranstaltungen;
- Unbegleitete Besuche von Kindern unter 14 Jahren in Theatern, Kinos, Museen, Ausstellungen, Kultur- und Freizeitzentren und Kreativstudios.
Wenn Sie in die Region gekommen sind und sich nicht wohl fühlen oder positiv auf COVID-19 getestet wurden, rufen Sie 122.
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